Regeln für den Platz- und Flugbetrieb

  • Der Flugbetrieb ist alleine ohne Flugleiter möglich.
  • Ab zwei Piloten ist das Fliegen grundsätzlich nur mit einem erfahrenen Modellflieger als Flugleiter zulässig!
  • Den Anordnungen des Flugleiters ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
  • Gastflieger müssen dem Flugleiter den Abschluss einer Modellflug-Haftpflicht-Versicherung nachweisen.
  • Piloten müssen immer eine Modellflug-Haftpflicht-Versicherung besitzen.
  • Das zulässige Abfluggewicht beträgt z. Zt. 25Kg.
  • Flugbetrieb findet im allgemeinen mittwochs, samstags und sonntags, oder nach Absprache statt.
  • Eine zeitliche Begrenzung für den Flugbetrieb besteht nicht. Ausnahme sind Modelle mit Verbrennungsantrieb. Für diese gilt die zeitliche Begrenzung von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Die zulässigen Frequenzen für den Modellflugbetrieb sind:
    –  35 MHz-Band, Kanal 61-80 (A-Band) und Kanal 182-191 (B-Band)
    – 2.4 GHz-Band, 80 Kanäle
  • Bei Störungen im Frequenzband ist aus Sicherheitsgründen der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.
  • Fehlerhafte Sendeanlagen dürfen nicht betrieben werden.
  • Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen. Nr. 3 der Anlage 1 zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • Alle ferngesteuerten Flugobjekte über 250g Abfluggewicht müssen mit der e-ID (Zuteilung durch das LBA) des Betreibers gekennzeichnet sein. So noch nicht erfolgt - ist diese beim LBA zu beantragen - und an oder in jedem Modell anzubringen. Die e-ID muß NICHT feuerfest sein und auch nicht sichtbar angebracht sein. Sie muss nur zugänglich sein (z.B. Batteriefach). Auch die Adresse des Besitzers ist nicht mehr zwingend erforderlich, wird aber empfohlen (z.B. Verlust des Modells).



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