Regeln für den Platz- und Flugbetrieb

  • Der Flugbetrieb ist alleine ohne Flugleiter möglich.
  • Ab zwei Piloten ist das Fliegen grundsätzlich nur mit einem erfahrenen Modellflieger als Flugleiter zulässig!
  • Den Anordnungen des Flugleiters ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
  • Gastflieger müssen dem Flugleiter den Abschluss einer Modellflug-Haftpflicht-Versicherung nachweisen.
  • Piloten müssen immer eine Modellflug-Haftpflicht-Versicherung besitzen.
  • Das zulässige Abfluggewicht beträgt z. Zt. 25Kg.
  • Flugbetrieb findet im allgemeinen mittwochs, samstags und sonntags, oder nach Absprache statt.
  • Eine zeitliche Begrenzung für den Flugbetrieb besteht nicht. Ausnahme sind Modelle mit Verbrennungsantrieb. Für diese gilt die zeitliche Begrenzung von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Die zulässigen Frequenzen für den Modellflugbetrieb sind:
    –  35 MHz-Band, Kanal 61-80 (A-Band) und Kanal 182-191 (B-Band)
    – 2.4 GHz-Band, 80 Kanäle
  • Bei Störungen im Frequenzband ist aus Sicherheitsgründen der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.
  • Fehlerhafte Sendeanlagen dürfen nicht betrieben werden.
  • Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen. Nr. 3 der Anlage 1 zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • Alle ferngesteuerten Flugobjekte über 250g Abfluggewicht müssen mit der e-ID (Zuteilung durch das LBA) des Betreibers gekennzeichnet sein. So noch nicht erfolgt - ist diese beim LBA zu beantragen - und an oder in jedem Modell anzubringen. Die e-ID muß NICHT feuerfest sein und auch nicht sichtbar angebracht sein. Sie muss nur zugänglich sein (z.B. Batteriefach). Auch die Adresse des Besitzers ist nicht mehr zwingend erforderlich, wird aber empfohlen (z.B. Verlust des Modells).
Luftverkehrsordnung (LuftVO) - ging an alle Mitglieder per Mail !!!

Liebe Mitglieder,
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im privilegierten Rahmen eines Modellflugverbandes betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor.
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung unserer Modellfluggeländeordnung ( bisher Flugplatzordnung ) und den geänderten Vorschriften der Luftverkehrsordnung hat der Vorstand folgende Vorschriften für die aktive Teilnahme am Flugbetrieb auf unserem Modellfluggelände beschlossen:

Jedes aktive Mitglied unseres Vereins ist verpflichtet, den Kenntnisnachweis des DMFV oder ein Schulungszertifikat eines anderen, deutschen Modellflugsportverbandes ( MFSD ) zu erwerben und dies dem Verein nachzuweisen.
Jedes aktive Mitglied muss die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für den Modellflugbetrieb gegenüber dem Verein anhand der Versicherungsunterlagen nachweisen. Diese Pflicht besteht für Mitglieder, die über die MFG beim DMFV versichert sind, nicht.

Damit wir als Verein die entsprechenden Nachweise über Kenntnisnachweis und Versicherung führen können, erwarten wir die Einreichung der Unterlagen über die E-Mail Adresse: kassierer@mfg-euskirchen-zuelpich.de bis zum 01.12.2022.
Für die fremdversicherten Mitglieder ist der Versicherungsnachweis für 2023 ab dem 01.01.2023 zu führen. Werden die geforderten Unterlagen von aktiven Mitgliedern nicht beigebracht, besteht für diese Flugverbot. Wir bitten alle aktiven Mitglieder, die die geforderten Unterlagen bisher noch nicht eingereicht haben, dies bis zum angegebenen Termin zu erledigen, damit wir in Zukunft unseren Flugbetrieb gesetzeskonform durchführen können.

Beste Grüße
Euer Vorstand

Fliegen nur mit e-ID Registrieungsnummer auf dem Modell!
Seit dem 16.04.2021 ist die e-ID Registrierung auf jedem Modell Pflicht. Sie muss nur auf Anfrage sichtbar sein und bedarf nicht spezieller Anforderungen (auch innen im Modell zulässig - sonst außen, kein spezielles Material). Falls Ihr noch keine eigene e-ID habt, bitte besorgen (siehe unten). Damit dem Verein keine Nachteile enstehen, haltet Euch bitte daran. Der Aufwand ist minimal (Aufkleber).




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